Handelsrecht
Wir bearbeiten Rechtsfragen, die üblicherweise bei kleineren und mittelständischen Unternehmen anfallen, wie z.B. Erstellung der laufenden Einkaufs- und Verkaufsverträge, Lizenzverträge, Vertriebsvereinbarungen, AGB’s etc. Unsere Mandanten verstehen uns daher oft als Ihre externe Rechtsabteilung.
Gesellschaftsrecht
Die Gründung, Umstrukturierung und Beendigung von Gesellschaften sowie der Abschluss von Unternehmensverträgen (Beherrschungs-, Gewinnabführungs- oder Betriebsführungsverträge) spielen im Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle. Unsere gesellschaftsrechtliche Beratung richten wir darauf aus, passgenaue Lösungen zu entwickeln, die in ihrer Gestaltung möglichst einfach sind, so dass sie für den Mandanten als „Anwender“ lebbar bleiben. Außerdem beraten wir Sie bei Auseinandersetzungen der Gesellschafter untereinander oder zwischen Unternehmen und einem Gesellschafter, zum Beispiel in Bezug auf Ausschluss und Abfindung.
Bilanzrecht
Viele Rechtsgestaltungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage. Wir achten darauf, dass dieser wichtige Aspekt ausreichend zur Geltung kommt.
Ihre Ansprechpartner
Prof. Dr. Dr. h.c.
Bernhard Servatius
Dr. Hinrich Jenckel
Klaus von der Heydt
Carolin Postel
Referenzen
Lehr- und Vortragstätigkeiten
Veröffentlichungen