Familien- und Erbrecht

Familienrecht
Wir gestalten und prüfen Eheverträge, Verträge für Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften. Mit Einfühlungsvermögen und wirtschaftlichem Verständnis erarbeiten wir Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Wir vertreten Sie im Scheidungsverfahren einschließlich sämtlicher Folgeverfahren (Versorgungsausgleich, Ehegatten- und Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich etc.).

Erbrecht
Wir beraten Sie bei der Abfassung von Testamenten sowie der Gestaltung sämtlicher erbrechtlicher Geschäfte (z.B. Vollmachten über den Tod hinaus, Betreuungs- und Patientenverfügungen, Erbverträge, Schenkungen zu Lebzeiten, Leibrentenverträge, Pflichtteilsverzichtsverträge). Im Bereich der Unternehmensnachfolge arbeiten wir in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater. Zudem betreuen wir Sie bei Erbauseinandersetzungen und der gerichtlichen Durchsetzung von Interessen einzelner Erben.

Oft werden wir mit der Wahrnehmung der Testamentsvollstreckung beauftragt. Vor allem im Unternehmertestament kann sich ihre Anordnung empfehlen, um den langfristigen Bestand der Gesellschaft zu sichern.

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