Bau- und Immobilienrecht

Wir beraten Auftragnehmer und Auftraggeber bei der Durchführung ihrer Bauprojekte in jeder Phase ihrer Realisierung. Zu unseren Mandanten zählen Bau- und Generalunternehmer, Projektentwickler, Architekten sowie gewerbliche und private Bauherren. Wir gestalten und prüfen Bau- und Architektenverträge und begleiten deren Umsetzung.

Zudem helfen wir unseren Mandanten im Genehmigungsverfahren für ihre gewerblichen bzw. privaten Bauvorhaben.

Wir haben umfangreiche Erfahrung, Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen. Zu den häufigsten Klagen gehören Vergütungsklagen, Klagen auf Mängelbeseitigung und Schadensersatzklagen. Die Durchführung selbstständiger Beweisverfahren zählt ebenso dazu. Unsere Stärke liegt in der effektiven Ermittlung des maßgeblichen Sachverhalts und dessen rechtlicher Bewertung sowie in der schnellen und außerprozessualen Konfliktlösung. Dies erspart allen Beteiligten unnötige Kosten und Zeitverluste.

Ihr Team

Klaus von der Heydt
Carolin Postel

Christian Trupke


Referenzen

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Veröffentlichungen

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