Arbeits- und Dienstvertragsrecht

Wir gestalten, verhandeln und überprüfen sämtliche Arbeits- und Dienstverträge sowie Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Insbesondere beraten und vertreten wir mittelständische Unternehmen, Arbeitnehmer und leitende Angestellte. Zu unserer Klientel zählen auch Vorstände, Geschäftsführer, Handelsvertreter und freie Mitarbeiter.

Im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertrag legen wir großes Augenmerk auf eine sehr persönliche und von Anfang an strategische Beratung sowie eine umfassende Abschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken bzw. Folgen.

Geplante Umstrukturierungen und/oder Betriebsänderungen prüfen wir auf deren Machbarkeit und setzen diese von Anfang bis zum Ende in enger persönlicher Zusammenarbeit mit unserem Mandanten um. Dabei unterstützen wir unseren Mandanten z. B. bei den Verhandlungen mit dem Betriebsrat über den Interessenausgleich und Sozialplan, mit der Einigungsstelle und etwaiger Behörden sowie bei der individualrechtlichen Umsetzung (Ausspruch von Beendigungs- und Änderungskündigungen, Versetzungen, Umgruppierungen etc.).

Ihre Ansprechpartner

Carolin Postel


Referenzen

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Lehr- und Vortragstätigkeiten

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